BK5-23-015 Beschlusskammer 5

PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;

Hier: Antrag der Deutschen Post E-POST Solutions GmbH auf Genehmigung des Entgelts für das Produkt „E-Postbrief mit klassischer Zustellung“ – Sendungsformat Maxibrief


Die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH hat mit Schreiben vom 10.08.2023 für den Fall eines Teilwiderrufs der Entgeltgenehmigung BK5-23/011 vom 05.06.2023 für das Produkt „E-Postbrief mit klassischer Zustellung “, Sendungsformat Maxibrief beantragt:

  1. Für die Beförderung von Briefsendungen im Sendungsformat Maxibrief wird ein Entgelt in Höhe von 2,34 € genehmigt.
  2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt am 01.10.2023 und endet am 31.12.2024.


Dem bedingten Antrag liegt zugrunde, dass die Deutsche Post AG mit Wirkung zum 01.10.2023 die Gewährung des Laufzeitrabatts für den Maxibrief, der Bestandteil der Kostenkalkulation für das zur Genehmigung stehende Produkt ist, einstellen wird. Damit könnte die Widerrufsbedingung nach Tenor zu 3. des Beschlusses BK5-23/011 vom 05.06.2023 erfüllt sein. Der Antrag dient damit der Vermeidung eines Zeitraums genehmigungsloser Entgelte.

Die Beschlusskammer beabsichtigt bei Einverständnis aller Beteiligten, ohne öffentliche mündliche Verhandlung zu entscheiden.

BK5-23/015

Stand: 21.08.2023

Mastodon