BK5-23-011
Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;
Hier: Antrag der Deutschen Post E-POST Solutions GmbH auf Genehmigung des Entgelts für das Produkt „E-POST Brief mit klassischer Zustellung“
Am 05.06.2023 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post E-POST Solutions GmbH vom 31.03.2023 getroffen:
Die Entgeltgenehmigung BK5-22/011 vom 28.11.2022 wird mit Wirkung zum 01.07.2023 widerrufen.
Die Entgelte für die Postdienstleistung „E-POST Brief mit klassischer Zustellung“ werden für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm nach Maßgabe der dem Entgeltantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt genehmigt:
a) Standardbrief 0,48 €b) Kompaktbrief 0,66 €
c) Großbrief 1,11 €
d) Maxibrief 2,26 €
- Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 genehmigt.
- Die Beschlusskammer behält sich den Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass sich die Entgelte oder Kosten für zur Erbringung der genehmigten Dienstleistung in Anspruch genommene Leistungen anderer konzernangehöriger Unternehmen nach Beschlussfassung ändern oder solche Entgelte auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen abgeändert oder Rückerstattungen untersagt werden.
BK5-23/011
Stand: 12.06.2023