BK5-22-010
Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
hier: Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Informationen über Adressänderungen
Am 02.11.2022 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 28.09.2022 getroffen:
- Für die nach Maßgabe der AGB „Zugang zu Adressänderungsinformationen“
(Stand: 01.01.2023) erbrachten Leistungen wird folgendes Entgelt genehmigt:
Entgelt pro Treffer: 0,29 €
- Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 genehmigt.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK5-22/010
Stand: 10.11.2022