BK5-21-018
Beschlusskammer 5
PostG § 22 Abs. 4, PEntgV § 9
Entscheidung zum Antrag der Deutschen Post AG (DPAG) vom 24.11.2021 auf Genehmigung von Entgelten für lizenzpflichtige Postdienstleistungen nach § 19 PostG ab 01.01.2022 im Rahmen des Price-Cap-Verfahren
Mit Beschluss BK5-21/004 vom 23.11.2021 hat die Beschlusskammer 5 eine Entscheidung über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung ab 01.01.2022 getroffen.
Mit Schreiben vom 24.11.2021 hat die DPAG einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für lizenzpflichtige Postdienstleistungen nach § 19 PostG ab 01.01.2022 im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens gestellt.
Zu diesem Antrag hat die Beschlusskammer 5 mit Beschluss BK5-21/018 vom 29.04.2022 nach §§ 46, 19, 20, 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 2, Abs. 3, Abs. 4, 22, 44 S. 2 PostG, §§ 78 TKG 1996, § 5 PEntgV folgende Entscheidung getroffen:
1. Die auf Grundlage des Beschlusses über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgaben von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung für Briefsendungen bis 1.000 Gramm ab 01.01.2022, Az. BK5-21/004 vom 23.11.2021, beantragten Entgelte und Entgeltermäßigungen für die der Price-Cap-Regulierung unterliegenden Dienstleistungen werden, wie aus der Anlage ersichtlich, genehmigt.
2. Die einstweilige Anordnung der Entgelte mit Beschluss BK5-21/018 vom 10.12.2021 wird aufgehoben.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2024.
BK5-21/018
BK5-21-018_Beschluss (pdf, 229 KB)
Stand: 03.05.2022