BK5-21-015
Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
Hier: Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu Postfachanlagen der Deutschen Post AG
Am 23.11.2021 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 14.09.2021 getroffen:
- Die Entgelte werden in folgender Höhe genehmigt:
1,06 € pro Einlieferungsvorgang sowie zusätzlich
0,039 € pro eingelieferter Sendung
- Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 genehmigt.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK5-21/015
BK5-21-015_Beschluss (pdf, 1 MB)
Stand: 10.12.2021