BK5-21-015 Beschlusskammer 5

PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG

Hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen

Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 14.09.2021 einen Antrag auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen gestellt. Sie hat folgendes beantragt:

  1. Für die nach Maßgabe der „AGB Postfach-Zugang (Stand Januar 2022)“
    erbrachten Leistungen werden folgende Entgelte genehmigt:

    a) Entgelt pro Einlieferungsvorgang: 3,46 €
    b) Entgelt pro eingelieferter Sendung: 0,033 €
  2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt mit dem 01.01.2022 und endet am 31.12.2026.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, bei Zustimmung der Verfahrensbeteiligten, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten, § 44 Satz 2 PostG i.V.m. § 75 Abs. 3 Satz 1 TKG (1996).

BK5-21/015

Entscheidung

Stand: 20.09.2021

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