BK5-19-025 Beschlusskammer 5

PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;
Genehmigung von Entgelten für die lizenzpflichtige Postdienstleistung „E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH; BK5-19/025

Am 06.11.2019 hat die Beschlusskammer die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutsche Post E-Post Solutions GmbH vom 28.08.2019 getroffen:

  1. Die Entgelte für die Postdienstleistung „E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ werden für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm nach Maßgabe der dem Entgeltantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 01.01.2020 wie folgt genehmigt:

    a) Standardbrief 0,46 €
    b) Kompaktbrief 0,63 €
    c) Großbrief 1,06 €
    d) Maxibrief 2,19 €

  2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 genehmigt.

  3. Die Beschlusskammer behält sich den Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass sich die Entgelte oder Kosten für zur Erbringung der genehmigten Dienstleistung in Anspruch genommene Leistungen anderer zum Konzern gehörender Unternehmen nach Beschlussfassung ändern oder solche Entgelte auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen abgeändert oder Rabatte untersagt werden.

  4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-19/025

Stand: 07.11.2019

Mastodon