BK5-19-024
Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22, Abs. 4, 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
hier: Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen der Deutschen Post AG
Nachfolgend werden die Festlegungen der Entscheidung BK5-19/024 vom 29.10.2019 veröffentlicht.
1. Für die nach Maßgabe der AGB „Zugang zu Adressänderungsinformationen“ (Stand: 01.01.2017) erbrachten Leistungen wird folgendes Entgelt genehmigt:
Entgelt pro Treffer: 0,228 €
2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 genehmigt.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Entgelt pro Treffer: 0,228 €
2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 genehmigt.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK5-19/024
BK5-19-024 Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 05.11.2019