BK5-19-024 Beschlusskammer 5

PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG

Hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen

Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 28.08.2019 einen Antrag auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen gestellt. Sie hat folgendes beantragt:

  1. Für die nach Maßgabe der AGB „Zugang zu Adressinformationen“
    erbrachten Leistungen wird folgendes Entgelt genehmigt:
    Entgelt pro Treffer: 0,26 €

  2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt mit dem 01.01.2020 und endet am 31.12.2022.

Die öffentlich-mündliche Verhandlung findet nicht statt.

BK5-19/024

Entscheidung

Stand: 28.08.2019

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