BK5-18-014
Beschlusskammer 5
PEntgV§ 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
Hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu Postfachanlagen
Nachfolgend werden die Festlegungen der Entscheidung BK5-18/014 vom 01.10.2018 veröffentlicht.
1. Die Entgelte werden in folgender Höhe genehmigt:
0,99 € pro Einlieferungsvorgang sowie zusätzlich
0,037 € pro eingelieferter Sendung
0,037 € pro eingelieferter Sendung
2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 genehmigt.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK5-18/014
BK5-18-014_Beschluss (pdf, 701 KB)
Stand: 24.10.2018