BK5-18-014 Beschlusskammer 5

PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
Hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen

Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 23.07.2018 einen Antrag auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen gestellt. Sie hat folgendes beantragt:

  1. Für die nach Maßgabe der „AGB Postfach-Zugang (Stand Januar 2019)“
    erbrachten Leistungen werden folgende Entgelte genehmigt:

    a) Entgelt pro Einlieferungsvorgang: 3,51 €
    b) Entgelt pro eingelieferter Sendung: 0,033 €

  2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt mit dem 01.01.2019 und endet am 31.12.2021.

Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ist auf den 07.09.2018, 10:00 Uhr, Raum H4 0.01, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, anberaumt.

Hinweis: Die öffentlich mündliche Verhandlung findet nicht statt.“

BK5-18/014

Entscheidung

Stand: 04.09.2018

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