BK5-18-003 Price-Cap-Regulierung;
Durchführung eines Maßgrößenverfahrens, §§ 21 Abs. 1 Nr. 2 PostG, 4 PEntgV

Die Entgelte der Deutschen Post AG für Briefsendungen bis 1.000 Gramm beruhen auf den Vorgaben der Price-Cap-Maßgrößenentscheidung 2015 der Bundesnetzagentur (Entscheidung zur Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgaben von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018; BK 5-15/012 vom 23.11.2015) und dem Beschluss BK5-15/042 vom 04.12.2015 zur Genehmigung der Entgelte auf Grundlage der festgelegten Maßgrößen nach §§ 19, 21 Abs. 1 Nr. 2 PostG, 5 Abs. 3 PEntgV und dem Beschluss BK5-15/042 vom 04.12.2015 zur Genehmigung der Entgelte auf Grundlage der festgelegten Maßgrößen nach §§ 19, 21 Abs. 1 Nr. 2 PostG, 5 Abs. 3 PEntgV.

Aufgrund der Befristung der Maßgrößenvorgaben bis zum 31.12.2018 hat die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur fristgerecht eine neue Entscheidung über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung für Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm für den Zeitraum ab dem 01.01.2019 zu treffen.

Dem Price-Cap-Maßgrößenverfahren 2018 sollen dabei grundsätzlich die gleichen Erwägungen zu Grunde gelegt werden wie den vorausgegangenen Verfahren. Auf eine vorausgehende Eckpunktediskussion soll – wie in den Maßgrößenverfahren 2013 und 2015 – im anstehenden Verfahren verzichtet werden. Ein transparentes Verfahren unter Wahrung der Beteiligungsrechte wird mit Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und der Möglichkeit, die im Amtsblatt zu veröffentlichende „beabsichtigte Entscheidung“ zu kommentieren, gewährleistet.

Die Möglichkeit zur Kommentierung – auch dieser Mitteilung selbst – besteht während der gesamten Dauer des Verfahrens.

Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ist auf den 28.06.2018, 10.00 Uhr, Raum 0.10, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, anberaumt.

BK5-18-003

Stand: 08.05.2018

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