BK5-13-059
Netzzugangsregulierung
Zugang zu Postfach-Anlagen
Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i. V. m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;
hier: Genehmigung von Entgelten für lizenzpflichtige Postdienstleistungen „E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrages der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH vom 16.10.2013 wegen der Genehmigung von Entgelten für den E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung hat die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 20.12.2013 beschlossen:
1. Die Entgelte für die Postdienstleistung E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung werden für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm nach Maßgabe der dem Entgeltantrag als Anlage beigefügten
Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 01.01.2014 wie folgt genehmigt:
Lfd. Nr. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
a) | Standardbrief | 0,40 € |
b) | Kompaktbrief | 0,60 € |
c) | Großbrief | 0,99 € |
d) | Maxibrief | 1,71 € |
e) | Zusatzleistung Einschreiben Einwurf | 1,78 € |
f) | Zusatzleistung Einschreiben | 2,13 € |
g) | Zusatzleistung Rückschein | 1,78 € |
h) | Zusatzleistung Eigenhändig | 1,78 € |
2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 genehmigt.
3. Der Antragstellerin wird aufgegeben, quartalsweise, jeweils zum 1. Werktag des Quartals, über die Absatz- und Umsatzzahlen in Bezug auf die Beförderung des „E POSTBRIEFS mit klassischer Zustellung“ zu berichten.
4. Die Beschlusskammer behält sich den Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass sich die Entgelte oder Kosten für zur Erbringung der genehmigten Dienstleistung in Anspruch genommener Leistungen anderer zum Konzern gehörender Unternehmen nach Beschlussfassung ändern oder solche Entgelte auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen abgeändert werden.
BK5-13-059
Stand: 07.01.2014