BK4-10-179
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Fluxys TENP GmbH, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf, Antragstellerin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 13.07.2012 beschlossen:
- Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G.“ wird genehmigt.
- Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis B.u.G..
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
BK4-10-179
BK4-10-179_Beschluss (pdf, 389 KB)
Stand: 16.09.2013