BK4-10-175 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 44137 Dortmund auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme  hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.06.2013 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-10/175

Stand: 12.07.2016

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