BK4-10-169 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 Abs. 1 ARegV

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, Antragstellerin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 13.07.2012 beschlossen:

  1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G.“ genehmigt.

  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis B.u.G..

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

  5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-10-169

Stand: 16.09.2013

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