BK4-10-017 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Einstellung eines Verfahrens
Mit Schreiben vom 22.01.2010, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 25.01.2010, hat die E.ON Hanse AG ihren Antrag vom 06.01.2010 auf Genehmigung der mit der Holcim (Deutschland) AG abgeschlossenen Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts für das Jahr 2010 zurückgenommen.
Das unter dem Aktenzeichen BK4-10-017 geführte Genehmigungsverfahren nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV wurde daher eingestellt.
Stand: 16.02.2010