BK4-07-100 Leistungswettbewerbsverfahren
Leitungswettbewerbsverfahren Gas § 3 Abs. 2 und 3 GasNEV und § 65 EnWG
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund der Anzeige der Entgeltbildung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 19 GasNEV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 3 GasNEV und § 65 EnWG aufgrund der Anzeige der Entgeltbildung nach § 3 Abs. 2 i. V.m. § 19 GasNEV der Wingas Transport GmbH & Co. KG, Baumbachstraße 1, 34119 Kassel, gesetzlich vertreten durch die GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 22.09.2008 entschieden:
- Es wird festgestellt, dass das überregionale Fernleitungsnetz der Betroffenen nicht zu einem überwiegenden Teil wirksamem bestehenden oder potentiellen Leitungswettbewerb ausgesetzt ist.
- Die Betroffene wird verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung einen Antrag auf Genehmigung ihrer Entgelte für den Gasnetzzugang gemäß § 23a EnWG bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zu stellen.
BK4-07-100
Stand: 16.08.2011