BK4-06-045 bis 051 053 bis 057
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Veröffentlichung der 2. Tranche eines Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich der Anrufzustellung in einzelne Netze alternativer Teilnehmernetzbetreiber (Märkte im Sinne von Nr. 9 der Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors)
Nachfolgend wird gemäß § 13 Abs. 1,12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Regulierungsverfügung nach § 13 TKG für den Bereich der Märkte im Sinne von Nr. 9 der Kommissions-Empfehlung (Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an. festen Standorten einschließlich der lokalen Anrufweiterleitung) veröffentlicht. Adressat der beabsichtigten Regulierungsverfügungen sind insgesamt 12 alternative Teilnehmernetzbetreiber. Die Regulierungsverfügung soll dabei gegenüber jedem der in der nachfolgenden Liste genannten alternativen Teilnehmernetzbetreiber als Einzelbeschluss ergehen. Von einem gesonderten Abdruck der 12, inhaltlich identischen Beschlusskonzepte gegenüber den aufgeführten Teilnehmernetzbetreiber wird aus verfahrensökonomischen Gründen abgesehen.
Aktenzeichen | Unternehmen |
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BK4d-06-045 /R | [netzquadrat] GmbH |
BK4d-06-046 /R | 01024 Telefondienste GmbH |
BK4d-06-047 /R | 01051 Telecom GmbH |
BK4d-06-048 /R | 3U TELECOM AG |
BK4d-06-049 /R | broadnet mediascape communications AG |
BK4d-06-050 /R | MR.NET services GmbH & Co. KG |
BK4d-06-051 /R | NEXT ID technologies GmbH |
BK4d-06-053 /R | SNT Multiconnect GmbH & Co. KG |
BK4d-06-054 /R | Sontheimer Datentechnik GmbH |
BK4d-06-055 /R | Telefónica Deutschland GmbH |
BK4d-06-056 /R | TNG-NETWORK MANAGEMENT GmbH |
BK4d-06-057 /R | First Telecom GmbH |
Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende 02.10.2006).
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK4d-06-045 (bis 051, 053 bis 057) /R auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 4, Postfach 8001, 53105 Bonn, oder an folgende E-Mail-Adresse: bk4-regulierungsverfuegung@bnetza.de
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 14.09.2006, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10. Interessierte Parteien werden um Anmeldung zu diesem Termin bis zum 12.09.2006 gebeten. Die Anmeldungen sind zu richten an die o. a. Mailadresse oder an die Telefax Nr. 0228/14-6464.
Hinweis:
Der aktuelle Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich der Anrufzustellung in einzelne Netze alternativer Teilnehmernetzbetreiber im öffentlichen Festtelefonnetz, auf den im Entwurf der Regulierungsverfügung als "Anlage" Bezug genommen war, wurde am 29.8.2005 der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Mit Schreiben vom 28. 9. 2005 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass sie von einer Stellungnahme nach Art. 7 Abs. 3 der Rahmenrichtlinie zu dem überarbeiteten Entwurf einer Marktdefinition und -analyse absieht.
Weil sich die hiermit eingeleitete Konsultation lediglich auf die auferlegten Verpflichtungen und nicht die Marktdefinition und Marktanalyse bezieht, wurde vorn Abdruck des konsolidierten Entwurfes zur Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich der Anrufzustellung in einzelne Netze alternativer Teilnehmernetzbetreiber im öffentlichen Festtelefonnetz abgesehen.
BK4d-06-045 (bis 057) / R
Entwurf der Regulierungsverfügung (pdf / 86 KB)
Stand: 18.01.2010