BK4-05-016 bis 067
Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zum Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich der Anrufzustellung in einzelne Netze alternativer Teilnehmernetzbetreiber (Märkte im Sinne von Nr. 9 der Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors).
Der veröffentlichte Entwurf bezieht sich auf insgesamt 52 beabsichtigte einzelne Regulierungsverfügungen gegenüber alternativen Teilnehmernetzbetreibern.
Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V. mit § 5 TKG die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zu dem im Amtsblatt 21/2005 vom 02.11.2005 als Mitteilung Nr. 266/2005 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich der Anrufzustellung in einzelne Netze alternativer Teilnehmernetzbetreiber (Märkte im Sinne von Nr. 9 der Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors) veröffentlicht. Innerhalb der einmonatigen Stellungnahmefrist, die am 02.12.2005 endete, sind 13 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Eine entsprechende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft die Entscheidungsentwürfe dahingehend, ob und ggf. inwieweit diese im Lichte der Stellungnahmen anzupassen sind. Es ist beabsichtigt, die überarbeiteten und an insgesamt 52 Teilnehmernetzbetreiber adressierten Entwürfe nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidungsentwürfe sind dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergehen die endgültigen Regulierungsverfügungen zusammen mit den Ergebnissen der Marktdefinition und Marktanalyse jeweils als einheitlicher Verwaltungsakt (§ 13 Abs. 3 TKG). Diese Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
BK4d-05-016 bis 67R
Ergebnisse Stellungsnahmen (BK4d-05-016-67/R) (pdf / 3 MB)
Stand: 18.01.2010