BK4-05-005
Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zum Entwurf einer Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf den nationalen Märkten "Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten einschließlich der Weiterleitung auf lokaler Ebene über Primärmultiplex-Anschlüsse für Verbindungen zu Online-Diensten" und "Transitdienste im öffentlichen Festtelefonnetz über Primärmultiplex-Anschlüsse plus Zuführung von Verbindungen mit Ursprung in nationalen Netzen zu Online-Diensten"
Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zu dem im Amtsblatt 14/2005 vom 27.07.2005 als Mitteilung Nr. 177/2005 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf den nationalen Märkten "Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten einschließlich der Weiterleitung auf lokaler Ebene über Primärmultiplex-Anschlüsse für Verbindungen zu Online-Diensten" und "Transitdienste im öffentlichen Festtelefonnetz über Primärmultiplex-Anschlüsse plus Zuführung von Verbindungen mit Ursprung in nationalen Netzen zu Online-Diensten" veröffentlicht. Innerhalb der einmonatigen Stellungnahmefrist, die am 30.08.2005 endete, sind drei schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Eine entsprechende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit er im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung zusammen mit den Ergebnissen der Marktdefinition und Marktanalyse als einheitlicher Verwaltungsakt (§ 13 Abs. 3 TKG).
Diese Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
BK4a-05-005/R
Abgegebene Stellungnahmen (pdf / 51 KB)
Stand: 18.01.2010