BK4-05-005 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG auf den nationalen Märkten „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten einschließlich der Weiterleitung auf lokaler Ebene über Primärmultiplex-Anschlüsse für Verbindungen zu Online-Diensten“ und „Transitdienste im öffentlichen Festtelefonnetz über Primärmultiplex-Anschlüsse plus Zuführung von Verbindungen mit Ursprung in nationalen Netzen zu Online-Diensten“

Die Bundesnetzagentur hat nachfolgende Regulierungsverfügung am 16.11.2005 beschlossen und der Deutschen Telekom AG zugestellt.

Hinweis: Die in Bezug genommene Anlage - Festlegung der Präsidentenkammer zur Marktdefinition und Marktanalyse für den Bereich der Märkte 8 bis 10 der Empfehlung 2003/311/EG vom 24.6.2005 - ist als PDF-File ( ) auf unserer Homepage hinterlegt.

Auf diese Veröffentlichung wird daher verwiesen.

BK 4a-05-005/R

Festlegung Zuführungs-, Terminierungs-, Transitleistungen (pdf / 747 KB)

Stand: 09.09.2009

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