BK4-05-002
Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle
Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zu dem im Amtsblatt 9/2005 vom 18.5.2005 als Mitteilung Nr. 112/2005 sowie auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG im Bereich der Verbindungsleistung im öffentlichen Festtelefonnetz (Märkten 8. bis 10.der Märkte-Empfehlung) veröffentlicht.
Innerhalb der einmonatigen Stellungnahmefrist, die am 20.6.2005 endete, sind zehn schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Eine entsprechende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt auch auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit er im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung zusammen mit den Ergebnissen der Marktdefinition und Marktanalyse als einheitlicher Verwaltungsakt (§ 13 Abs. 3 TKG). Diese Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Reg TP veröffentlicht.
BK 4c-05-002/R
Stand: 18.01.2010