BK4-05-002 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG im Bereich der Zusammenschaltung mit dem öffentlichen Festtelefonnetz (Märkten 8. bis 10. der Märkte-Empfehlung)

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat nachfolgende Regulierungsverfügung am 05.10.2005 beschlossen und der Deutschen Telekom AG zugestellt.

BK 4c-05-002 R

Regulierungsverfügung vom 05.10.05 (pdf / 3 MB)

Festlegung Zuführungs-, Terminierungs-, Transitleistungen (PDF / 12 MB)

Stand: 09.09.2009

Mastodon