BK4-05-001 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Entgeltgenehmigungsantrag der Deutschen Telekom AG, T-Com für die monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung sowie Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz.

Mit Schreiben vom 20.1.2005 hat die DTAG folgenden Antrag auf Genehmigung der o. g. Entgelte gestellt:

  1. Die Regulierungsbehörde hat die monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung mit Beschluss vom 29.04.2003 (BK4a 03010/ E19.02.03) sowie für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KW mit Beschluss vom 01.04.2004 (BK4a 04 005/ E26.01.04) bis zum 31.03.2005 teilgenehmigt. Da die vorliegenden Genehmigungen auslaufen, legt die Deutsche Telekom AG hiermit einen Antrag auf Genehmigung der o.g. Entgelte vor.
    Dies vorangestellt beantragen wir die Genehmigung der monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in Höhe der am 19.02.2003 beantragten Entgelte sowie der monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz in Höhe der am 26.01,2004 beantragten Entgelte ab dem 1.4.2005 bis zum 30.04.2005.

  2. Hilfsweise: Die Genehmigung der monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang. zur Teilnehmeranschlussleitung in Höhe der Genehmigung vom 29.04.2003 (BK4a-03-010/ E19.02.03) sowie für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz in Höhe der Genehmigung vom 01.04.2004 (BK4a-04-005/ E26.01.04) ab dem 01.04.2005 bis zum 30.04.2005.

  3. Äußerst hilfsweise: Die vorläufige Anordnung der unter 1, beantragten Entgelte Diesem Antrag liegen keine Anlagen bei. Bezüglich der Verfahrensunterlagen verweisen wir auf den Entgeltgenehmigungsantrag "Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" vom 19.02.2003 sowie "Zugang zum Kabelverzweiger" vom 26.01.2004: Diese Unterlagen enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Telekom. Sie dienen ausschließlich zur Prüfung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.

Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte und die Leistungsbeschreibung - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - können bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 - 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.

Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 - 64 71) gegen Kostenerstattung bezogen werden.


BK4a-05-001

Stand: 20.06.2005

Mastodon