BK4-04-075
Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle
Veröffentlichung eines Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs zum Teilnehmeranschluss (Markt Nr. 11 "Entbündelter Großkunden-Zugang (einschließlich des gemeinsamen Zugangs) zu Drahtleitungen und Teilleitungen für die Erbringung von Breitband- und Sprachdiensten" der Märkte-Empfehlung)
Hiermit wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs zum Teilnehmeranschluss (Markt Nr. 11 "Entbündelter Großkunden-Zugang (einschließlich des gemeinsamen Zugangs) zu Drahtleitungen und Teilleitungen für die Erbringung von Breitband- und Sprachdiensten" der Märkte-Empfehlung) veröffentlicht.
Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats nach Erscheinen des Amtsblattes 25/2004 Stellung genommen werden (Fristende 24.1.2005).
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK4a-04-075/R auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Beschlusskammer 4, Postfach 8001, 53105 Bonn, oder an folgende E-Mail-Adresse:
bk4-regulierungsverfuegung@regtp.de
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 12.1.2005, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10. Interessierte Parteien werden um Anmeldung zu diesem Termin bis zum 10.1.2005, 12.00 Uhr, gebeten. Die Anmeldungen sind zu richten an die o.a. Mailadresse oder an die Telefax-Nr. 02 28/14 64 64
Hinweis:
Der aktuelle Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich des Zugangs zum Teilnehmeranschluss, auf den im Entwurf der Regulierungsverfügung als "Anlage" Bezug genommen wird, ist in geschwärzter Fassung im Amtsblatt 25/2004 als Mitteilung Nr. 402/2004 abgedruckt. Dieser Entwurf ist gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 TKG am 1.12.2004 der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt worden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Entwurfes lediglich zum besseren Verständnis des Entwurfs der Regulierungsverfügung veröffentlicht wird und keine Festlegung der Ergebnisse der Marktdefinition und Marktanalyse für den Bereich des Marktes Nr. 11 der Märkte-Empfehlung bedeutet.
Angesichts der bereits erfolgten Konsultation des Entwurfs zur Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich des Zugangs zum Teilnehmeranschluss wird darum gebeten, von erneuten Stellungnahmen dazu im Rahmen von Stellungnahmen zu dem Entwurf der Regulierungsverfügung abzusehen.
BK4a-04-075/R
Stand: 18.01.2010