BK4-00-020-E11.07.00 Beschluss 4

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der Entgelte für den Transportanteil der Leistung ICP-Z.4, die im Rahmen von Zusammenschaltungsverträgen vereinbart wird, nach § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:

Bk4e-00-020/E11.07.00

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