BK4-00-011-E15.05.00 Beschlusskammer 4

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für die Bereitstellung und Überlassung des Inter-Building-Abschnitts im Rahmen von Interconnection nach § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Heussallee 2-10, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:

Bk4e-00-011/E15.05.00

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