BK4-00-001-E14.01.00 Beschlusskammer 4

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der laufenden Entgelte für die Raumlufttechnik (RLT) in Kollokationsräumen im Rahmen der Vereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gemäß § 39 TKG der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Heussallee 2-10, 53113 Bonn folgenden Beschluss verfasst:

Bk4e-00-001/E14.01.00

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