BK4-98-017 Genehmigung von Entgelten für die optionale Dienstleistung O.5, die anläßlich des Abschlusses von Interconnction-Verträgen vereinbart werden
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für optionale Dienstleistung O.5, die anlässlich des Anschlusses von Interconnection-Verträgen vereinbart werden, hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 30.09.1998 am 22.10.1998 folgenden Beschluss gefasst:
BK4-98-017
BK4-98-017_Beschluss_BF (pdf, 891 KB)
Stand: 22.10.1998