BK4-98-017 Genehmigung von Entgelten für die optionale Dienstleistung O.5, die anläßlich des Abschlusses von Interconnction-Verträgen vereinbart werden

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für optionale Dienstleistung O.5, die anlässlich des Anschlusses von Interconnection-Verträgen vereinbart werden, hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 30.09.1998 am 22.10.1998 folgenden Beschluss gefasst:

BK4-98-017

Stand: 22.10.1998

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