BK4-24-032 Beschlusskammer 4
Entgeltregulierung
Freistellung Netzentgelte

EnWG; § 118 Abs. 6
Veröffentlichung eines Antrags der Ruselkraftwerke GmbH & Co. KG

Die Ruselkraftwerke GmbH & Co. KG, Ruselbergstraße 87, 94469 Deggendorf hat mit Schreiben vom 22.10.2024 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Oberberg in Deggendorf beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die Bayernwerk Netz GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-24-032 geführt.

BK4-24-032

Stand: 04.12.2024

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