BK4-24-028
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (4. Regulierungsperiode)
Verfahrenseinleitung und Konsultation der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2a ARegV i.V.m. § 9 ARegV ein Verfahren zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-24-028 geführt.
In dem Verwaltungsverfahren beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die folgende Festlegung zu treffen:
240821_BK4-24-028_Konsultation (pdf / 2 MB)
Die Bundesnetzagentur ermittelt den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für die vierte Regulierungsperiode zum zweiten Mal nach wissenschaftlichen Methoden, nachdem er für die erste und zweite Regulierungsperiode noch per Verordnung vorgegeben wurde. Für die dritte Regulierungsperiode hat die Bundesnetzagentur den Törnqvist-Index und den Malmquist-Index als geeignete Verfahren zur Ermittlung identifiziert und auf dieser Grundlage der Produktivitätsfaktor festgelegt.
Zwecks Vorbereitung der Ermittlung und Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die vierte Regulierungsperiode hat die Bundesnetzagentur das Vorgehen in der dritten Regulierungsperiode überprüfen lassen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist im Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (WIK) festgehalten, das sich u.a. mit der seither ergangenen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofs, der aktuellen wissenschaftlichen Literatur sowie den Erfahrungen anderer Regulierungsbehörden bei der Ermittlung des Produktivitätsfortschritts auseinandersetzt:
WIK-Gutachten 2023 (pdf / 1 MB)
Die Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 18.09.2024 (Posteingang),
oder postalisch an
Beschlusskammer 4
Stichwort „Produktivitätsfaktor Strom - Konsultation der Festlegung“
Postfach 8001
53105 Bonn
Von einer mehrfachen Übermittlung der Stellungnahme unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle ist abzusehen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden an dieser Stelle veröffentlicht. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthalten, übersenden Sie daher bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung der Stellungnahme.
Auf Grundlage von § 23b Abs. 1 Nr. 13 EnWG beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors bei den Netzbetreibern erhobenen und verwendeten Daten zum Törnqvist-Index (BK4-22-084) und zum Malmquist-Index ab dem 21.08.2024 unternehmensindividuell an dieser Stelle zu veröffentlichen. Die jeweils genutzten Berechnungstools werden hier ebenfalls zur Verfügung gestellt:
Datengrundlage und Berechnungstools
BK4-24-028
Stand: 21.08.2024