BK4-23-642 Beschlusskammer 4
Entgeltregulierung

EnWG; § 118 Abs. 6
Veröffentlichung eines Antrages der ENGIE Deutschland Erneuerbare GmbH

Die ENGIE Deutschland Erneuerbare GmbH, Ella-Barowsky-Straße 44, 10829 Berlin, beantragt mit Schreiben vom 02.08.2023, wegen eines Betreiberwechsels, die Genehmigung zur Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Reisach und für das Pumpspeicherkraftwerk Tanzmühle. Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Pumpspeicherkraftwerke Reisach am Standort Reisach-Rabenleite, 92555 Trausnitz, und Tanzmühle am Standort Tanzmühle 4, 92723 Tännesberg, die zusammengefasst die Pumpspeichergruppe Pfreimd bilden. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung der Vereinbarung zur Freistellung von Entgelten für den Bezug der zu speichernden Energiemenge. Der betreffende Netzbetreiber ist die Bayernwerk AG, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-642 geführt.

BK4-23-642

Stand: 21.02.2024

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