BK4-23-004

§ 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG-E i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG

Einleitung eines Verfahren für eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Offshore-Anbindungsleitungen

Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG-E i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG ein Verfahren für eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Offshore-Anbindungsleitungen eingeleitet. Nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG-E kann die Bundesnetzagentur insbesondere Regelungen zur Ermittlung der umlagefähigen Kosten von Offshore-Anbindungsleitungen treffen. Dies umfasst auch die Festlegung des bei der Ermittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen zugrunde zu legenden Eigenkapitalzinssatzes.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-004 geführt.

Hiermit wird das Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt.
Eckpunktepapier_für_das_Festlegungsverfahren_BK4-23-004 (pdf / 605 KB)

Stellungnahmen zu den Eckpunkten werden bis zum 06.12.2023 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail an BK4-Postfach@BNetza.de

oder per Post an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

erbeten.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

BK4-23-004

Stand: 22.11.2023

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