BK4-23-004
§ 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG-E i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG
Einleitung eines Verfahren für eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Offshore-Anbindungsleitungen
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG-E i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG ein Verfahren für eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Offshore-Anbindungsleitungen eingeleitet. Nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG-E kann die Bundesnetzagentur insbesondere Regelungen zur Ermittlung der umlagefähigen Kosten von Offshore-Anbindungsleitungen treffen. Dies umfasst auch die Festlegung des bei der Ermittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen zugrunde zu legenden Eigenkapitalzinssatzes.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-004 geführt.
Hiermit wird das Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt.
Eckpunktepapier_für_das_Festlegungsverfahren_BK4-23-004 (pdf / 605 KB)
Stellungnahmen zu den Eckpunkten werden bis zum 06.12.2023 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail an BK4-Postfach@BNetza.de
oder per Post an die
Beschlusskammer 4
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
erbeten.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
BK4-23-004
Stand: 22.11.2023