BK4-23-004 Beschlusskammer 4
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Konsultation der Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen von Offshore-Anbindungsleitungen

Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG ein Verfahren für eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen von Offshore-Anbindungsleitungen eingeleitet. Nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG kann die Bundesnetzagentur insbesondere Regelungen zur Ermittlung der umlagefähigen Kosten von Offshore-Anbindungsleitungen treffen. Dies umfasst auch die Festlegung des bei der Ermittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen zugrunde zu legenden Eigenkapitalzinssatzes.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-004 geführt.

Hiermit wird die beabsichtigte Festlegung zur Konsultation gestellt.
Beabsichtigter Beschluss im Verfahren BK4-23-004 (pdf / 253 KB)

Stellungnahmen zur beabsichtigten Festlegung werden bis zum 19.06.2024 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail an BK4-Postfach@BNetza.de oder per Post an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

erbeten.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

BK4-23-004

Stand: 22.05.2024

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