BK4-23-004 Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen von Offshore-Anbindungsleitungen

Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren zur Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen von Offshore-Anbindungsleitungen nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG eingeleitet. Nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 g) EnWG kann die Bundesnetzagentur insbesondere Regelungen zur Ermittlung der umlagefähigen Kosten von Offshore-Anbindungsleitungen treffen. Dies umfasst auch die Festlegung des bei der Ermittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen zugrunde zu legenden Eigenkapitalzinssatzes.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-004 geführt.

In dem genannten Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 23.09.2024 folgenden Beschluss gefasst:

BK4-23-004_Festlegung_Eigenkapitalzinssatz (pdf / 4 MB)

BK4-23-004

Stand: 02.10.2024

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