BK4-23-003
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich
Konsultation von Eckpunkten der Festlegung für kalkulatorisches Eigenkapital für Neuanlagen im Rahmen der Regulierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen selbstständiger Betreiber nach Teil 3 Abschnitt 3a des EnWG
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 a) und h) EnWG-E i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG ein Verfahren zur Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Rahmen der Regulierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen selbstständiger Betreiber nach Teil 3 Abschnitt 3a des EnWG eingeleitet. Nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 h) EnWG-E kann die Bundesnetzagentur Regelungen zur Ermittlung der Netzkosten von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen nach § 28d, einschließlich der Regelungen zur Ausgestaltung des Ermittlungs-, Antrags- und Genehmigungsverfahrens, treffen.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-003 geführt.
Hiermit wird das Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt.
Eckpunktepapier für das Festlegungsverfahren BK4-23-003.pdf (pdf / 583 KB)
Stellungnahmen zu den Eckpunkten werden bis zum 06.12.2023 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail an BK4-Postfach@BNetza.de
oder per Post an die
Beschlusskammer 4
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
erbeten.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
BK4-23-003
Stand: 22.11.2023