BK4-23-003 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich

Konsultation von Eckpunkten der Festlegung für kalkulatorisches Eigenkapital für Neuanlagen im Rahmen der Regulierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen selbstständiger Betreiber nach Teil 3 Abschnitt 3a des EnWG

Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 a) und h) EnWG-E i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG ein Verfahren zur Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Rahmen der Regulierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen selbstständiger Betreiber nach Teil 3 Abschnitt 3a des EnWG eingeleitet. Nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 h) EnWG-E kann die Bundesnetzagentur Regelungen zur Ermittlung der Netzkosten von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen nach § 28d, einschließlich der Regelungen zur Ausgestaltung des Ermittlungs-, Antrags- und Genehmigungsverfahrens, treffen.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-003 geführt.

Hiermit wird das Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt.
Eckpunktepapier für das Festlegungsverfahren BK4-23-003.pdf (pdf / 583 KB)

Stellungnahmen zu den Eckpunkten werden bis zum 06.12.2023 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail an BK4-Postfach@BNetza.de

oder per Post an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

erbeten.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

BK4-23-003

Entscheidung

Stand: 22.11.2023

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