BK4-23-003
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich
Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Rahmen der Regulierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen selbstständiger Betreiber
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren zur Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Rahmen der Regulierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen selbstständiger Betreiber nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 h) EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG eingeleitet.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-003 geführt.
In dem genannten Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 20.11.2024 einen Beschluss gefasst.
BK4-23/003
Stand: 18.12.2024