BK4-23-003 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich

Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Rahmen der Regulierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen selbstständiger Betreiber

Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren zur Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Rahmen der Regulierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen selbstständiger Betreiber nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 h) EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG eingeleitet.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-003 geführt.

In dem genannten Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 20.11.2024 einen Beschluss gefasst.

BK4-23/003

Stand: 18.12.2024

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