BK4-23-002
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation von Eckpunkten
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren für eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 a) EnWG-E i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG eingeleitet. Danach kann die Bundesnetzagentur zur Bestimmung betriebsnotwendiger Netzkosten für die Netzentgeltermittlung hinsichtlich des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen und den Elektrizitätsversorgungsnetzen im Wege der Festlegung Entscheidungen zu einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung treffen.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-002 geführt.
Hiermit wird das Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt.
Eckpunktepapier für das Festlegungsverfahren BK4-23-002 (pdf / 95 KB)
Ergänzend stellt die Beschlusskammer FAQ zur geplanten Festlegung zur Verfügung.
FAQ zu Eckpunkten einer Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen in Strom und Gasnetze (pdf / 82 KB)
Stellungnahmen zur beabsichtigten Festlegung werden bis zum 31.08.2023 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail an ZinssatzKKAuf@bnetza.de oder per Post mit dem Stichwort "Zinssatz KKAuf" an die
Beschlusskammer 4
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
erbeten.
BK4-23-002
Stand: 07.06.2023