BK4-23-002 Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag

Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren zur Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 a) EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG eingeleitet. Danach kann die Bundesnetzagentur zur Bestimmung betriebsnotwendiger Netzkosten für die Netzentgeltermittlung hinsichtlich des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen und den Elektrizitätsversorgungsnetzen im Wege der Festlegung Entscheidungen zu einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung treffen.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-23-002 geführt.

In dem genannten Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 17.01.2024 folgenden Beschluss gefasst:

BK4-23-002_Festlegung_Beschluss (pdf / 12 MB)

BK4-23-002

Stand: 24.01.2024

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