BK4-23-001 Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Verteilernetzen im Kapitalkostenaufschlag

§§ 118 Abs. 46d, 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 10a Abs. 7 ARegV

Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Verteilernetzen im Kapitalkostenaufschlag

Die Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen beruht auf §§ 118 Abs. 46d, 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 10a Abs. 7 ARegV. Nach § 118 Abs. 46d EnWG kann die Bundesnetzagentur zur Sicherstellung der Investitionsfähigkeit der Betreiber von Verteilernetzen oder zur Wahrung der Grundsätze insbesondere einer preisgünstigen Versorgung nach § 1 EnWG durch Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes treffen, die von einer Rechtsverordnung nach § 21a i.V.m. § 24 EnWG abweichen oder diese ergänzen. Die Bundesnetzagentur kann dabei insbesondere

1. davon absehen, eine Bestimmung des Fremdkapitalzinssatzes für die jeweilige Regulierungsperiode insgesamt vorzunehmen,

2. die Festlegung auf neue Investitionen begrenzen sowie

3. einen Bezugszeitraum oder Bezugsgrößen für die Ermittlung kalkulatorischer Fremdkapitalzinsen bestimmen.

Die Bundesnetzagentur ist die für den Erlass dieser Festlegung zuständige Regulierungsbehörde. Die Zuständigkeit für die bundeseinheitliche Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes, auch für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen in Landeszuständigkeit, wird der Bundesnetzagentur durch § 118 Abs. 46d S. 1 EnWG explizit zugewiesen. Die Zuständigkeit der Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 1 S. 1 EnWG.

In dem Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 14.08.2023 folgenden Beschluss gefasst:

BK4-23-001_Festlegung_Fremdkapitalzins VNB (pdf / 2 MB)

BK4-23-001

Einzelheiten zum Konsultationsprozess finden Sie hier:

Stand: 23.08.2023

Mastodon