BK4-22-086
Ankündigung der Einleitung des Verfahrens zur Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte
§§ 118 Abs. 46, 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 19 Abs. 2 S. 2 bis 4, 30 Abs. 2 Nummer 7 StromNEV
Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG ein Verfahren zur Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte eingeleitet. Die Festlegung dient dem Zweck, Unternehmen, die im Zusammenhang mit erheblich reduzierten Gasgesamtimportmengen nach Deutschland bereit und in der Lage wären, durch Verminderung ihres Gasbezuges ihre Produktion zu reduzieren, nicht zusätzlich noch dadurch zu belasten, dass diese in Folge einer damit verbundenen Anpassung ihres Netznutzungsverhaltens auch noch ihren sich aus § 19 Abs. 2 S. 2-4 StromNEV ergebenen Anspruch auf Netzentgeltreduktion verlieren.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-22-086 geführt.
Zugleich hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite die Eckpunkte der beabsichtigen Festlegung zur Konsultation veröffentlicht.
Stellungnahmen hierzu sind bis zum 05.10.2022 möglich.
Anlage
Eckpunktepapier_Festlegung (pdf / 101 KB)
BK4-22-086
Stand: 07.09.2022