BK4-22-085 Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (4. Regulierungsperiode)

hier: Ergänzende Datenveröffentlichung bzgl. der Berechnung des Malmquist-Index

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktualisierte Datengrundlage sowie die Programmcodes für die Berechnung des Malmquist-Index im Verfahren zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode.

Die Konsultation der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung (BK4-22-085) erfolgte im Zeitraum vom 06.09.2023 bis 04.10.2023 mit einem Wert von 0,75 Prozent basierend auf der Törnqvist-Methode. Die Malmquist-Methode ergab einen Wert von 1,28 Prozent.

Im Nachgang zur Konsultation sind zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergangen, die potentiell Einfluss auf den Malmquist-Wert hätten haben können. Die Entscheidungen betreffen zum einen die Behandlung von Netzbetreibern ohne Konzessionsgebiet im Effizienzvergleich und die Frage der Skalierung in der SFA und zum anderen die Aufwandsparameter. Die Bundesnetzagentur hat die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs umgesetzt und auf dieser Basis den Malmquist-Wert neu ermittelt. Danach ergibt sich ein genereller sektoraler Produktivitätsfaktor nach der Malmquist-Methode i.H.v. 1,36 Prozent.

Im Folgenden wird der Sachverhalt und das Vorgehen seitens der Bundesnetzagentur kurz beschrieben:

Begleittext Datenveröffentlichung Malmquist

Im Sinne größtmöglicher Transparenz hat die Beschlusskammer 4 beschlossen, die dementsprechend aktualisierten Daten und Programmcodes zur Berechnung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors anhand der Malmquist-Methode vor der finalen Festlegung noch einmal zu veröffentlichen. Es handelt sich hierbei nicht um eine erneute Konsultation, sondern um eine Gelegenheit zur Überprüfung der Datengrundlage zur Ermittlung des Malmquist-Wertes. Stellungnahmen, die im Rahmen der bereits durchgeführten Konsultation abgegeben worden sind, werden in der Festlegung gewürdigt. Eine Wiederholung der vorgetragenen Argumente ist nicht erforderlich.

Die Datengrundlage des Malmquist-Index sind die Effizienzvergleiche der ersten bis vierten Regulierungsperiode ergänzt um die im Verfahren BK4-21-063 zusätzlich erhobenen Daten. Die im Rahmen der Konsultation von den Markteilnehmern identifizierten Datenfehler und Dateninkonsistenzen im Hinblick auf die Datengrundlage zur Ermittlung des Malmquist-Wertes sind in der vorliegend veröffentlichten Datengrundlage bereits berücksichtigt.

Malmquist-Daten_Stand 2025 (xlsx / 263 KB)
Malmquist-Programmcodes_Stand 2025 (zip / 295 KB)

Eventuelle Datenfehler und Dateninkonsistenzen können bis zum 21.02.2025 unter dem Betreff „Datenveröffentlichung Malmquist“ per E-Mail an 602.anreizregulierung@bnetza.de mitgeteilt werden.

BK4-22-085

Stand: 10.02.2025

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