BK4-22-085
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (4. Regulierungsperiode)
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktualisierte Berechnungsgrundlage des Törnqvist-Index im Verfahren zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode
Die Konsultation der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung (BK4-22-085) erfolgte im Zeitraum vom 06.09.2023 bis 04.10.2023 mit einem Wert von 0,75 Prozent basierend auf der Törnqvist-Methode. Die Malmquist-Methode ergab einen Wert von 1,28 Prozent.
Die Festlegung des Produktivitätsfaktors hat sich aufgrund der notwendig gewordenen Umsetzung zweier im Nachgang zur Konsultation ergangener Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verzögert (siehe hier für mehr Informationen).
Die bei der damaligen Konsultation zur Ermittlung des Törnqvist-Wertes verwendeten Preisreihen sind mittlerweile veraltet. In der Konsultation wurde zudem die Verwendung des aktualisierten VPIs eingefordert. Diesem Petitum kommt die Beschlusskammer nach. Nur eine isolierte Aktualisierung des VPIs vorzunehmen wäre jedoch nicht sachgerecht, da es dann Inkonsistenzen hinsichtlich des Basisjahres der veralteten Preisreihen gäbe. Daher hat sich die Beschlusskammer – konsistent zum Vorgehen bei der Festlegung des Produktivitätsfaktors im Strombereich und den Festlegungen für die dritte Regulierungsperiode – entschieden, neben dem VPI auch die korrespondierenden Preisreihen zu aktualisieren. Dabei wurden die Berechnungen auch auf das Jahr 2020 – analog zu den veröffentlichten Preisreihen von Destatis – umbasiert.
Im Sinne größtmöglicher Transparenz veröffentlicht die Bundesnetzagentur das in der beschriebenen Weise aktualisierte Törnqvist-Tool vor der finalen Festlegung erneut. Es handelt sich hierbei nicht um eine erneute umfassende Konsultation, sondern um eine Gelegenheit zur Überprüfung der Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Törnqvist-Wertes. Stellungnahmen, die im Rahmen der bereits durchgeführten Konsultation abgegeben worden sind, werden in der Festlegung gewürdigt. Eine Wiederholung der vorgetragenen Argumente ist nicht erforderlich. Ebenso bittet die Bundesnetzagentur von der Einreichung inhaltsgleicher Stellungnahmen abzusehen.
In der so aktualisierten Version des Törnqvist-Tools ergibt sich ein Produktivitätsfaktor i.H.v. 0,87 Prozent.
Törnqvist-Tool (xlsm / 6 MB)
Eventuelle Auffälligkeiten oder Fehler im Tool können bis zum 26.03.2025 unter dem Betreff „Veröffentlichung Törnqvist-Tool“ per E-Mail an produktivitaetsfaktor@bnetza.de mitgeteilt werden.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Deshalb bittet die Bundesnetzagentur, zusätzlich zu der Stellungnahme eine geschwärzte Version als pdf zur Veröffentlichung zu übermitteln.
BK4-22-085
Stand: 12.03.2025