BK4-22-081
Beschlusskammer 4
Freistellung Netzentgelte
EnWG; § 118 Abs. 6
Veröffentlichung eines Antrages der ENGIE Deutschland AG
Die ENGIE Deutschland AG, Ella-Barowsky-Straße 44, 10829 Berlin, hat mit Schreiben vom 04.04.2022 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für die Pumpspeicherwerke Reisach und Tanzmühle (Pumpspeicherkraftwerksgruppe Pfreimd) beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die Bayernwerk Netz GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-22-081 geführt.
BK4-22-081
Stand: 15.06.2022