BK4-21-066 Beschlusskammer 4
Anzeigefrist gem. § 31 Abs. 7 VwVfg / Untersagungsverfahren

§ 31 Abs. 7 VwVfg / Untersagungsverfahren
Veröffentlichung eines Antrages der EMIG GmbH

Die EMIG GmbH, Speikerstraße 2-8, 41061 Mönchengladbach, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttern Held, München, hat mit Schreiben vom 23.12.2021 die rückwirkende Verlängerung der Anzeigefrist beantragt. Die Beschlusskammer 4 prüft daraufhin ein Untersagungsverfahren gem. § 19 Abs. 2 Satz 8 StromNEV.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-21/066 geführt.

BK4-21/066

Stand: 05.01.2022

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