BK4-21-066
Beschlusskammer 4
Anzeigefrist gem. § 31 Abs. 7 VwVfg / Untersagungsverfahren
§ 31 Abs. 7 VwVfg / Untersagungsverfahren
Veröffentlichung eines Antrages der EMIG GmbH
Die EMIG GmbH, Speikerstraße 2-8, 41061 Mönchengladbach, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttern Held, München, hat mit Schreiben vom 23.12.2021 die rückwirkende Verlängerung der Anzeigefrist beantragt. Die Beschlusskammer 4 prüft daraufhin ein Untersagungsverfahren gem. § 19 Abs. 2 Satz 8 StromNEV.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-21/066 geführt.
BK4-21/066
Stand: 05.01.2022