BK4-21-063
Festlegung von Vorgaben für die ergänzende Erhebung von Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors
In dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 i.V.m. § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ARegV i.V.m. § 9 ARegV hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die ergänzende Erhebung von Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 05.01.2022 folgenden Beschluss getroffen:
BK4-21-063_Beschluss PF Gas Malmquist Nacherhebung (PDF / 17 MB)
Anlagen
BK4-21-063_Erhebungsbogen_Malmquist Nacherhebung (xlsx / 129 KB)
BK4-21-063_Definitionskatalog_Malmquist Nacherhebung (pdf / 243 KB)
Veröffentlichung der erhobenen Daten
Die Beschlusskammer 4 beabsichtigt, die auf Grundlage der Festlegung BK4-21-063 erhobenen Daten zu veröffentlichen. Diese wurden gemeinsam mit den betroffenen Netzbetreibern plausibilisiert, um eine über die Zeit konsistente und vollständige Datenbasis, welche die notwendige Datengrundlage für die Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors bildet, herzustellen. Durch die Veröffentlichung des derzeitigen Datenstands, welcher die aus den statischen Effizienzvergleichen vorliegenden und anhand der ergänzenden Datenerhebung für Verteilernetzbetreiber aktualisierten und geprüften Aufwands- und Vergleichsparameter für die Malmquist-Methode umfasst, erhalten die Betreiber von Gasversorgungsnetzen die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten zu prüfen. Die Veröffentlichung der Daten durch die Bundesnetzagentur erfolgt auf Grundlage von § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 13 EnWG in folgender Weise:
BK4-21-063_Datenveröffentlichung_Malmquist_blanko (xlsx / 59 KB)
Von der beabsichtigten Datenveröffentlichung sind solche Netzbetreiber nicht betroffen, die zu keinem Zeitpunkt Daten an die Bundesnetzagentur für die Durchführung der bundesweiten Effizienzvergleiche der ersten bis zur vierten Regulierungsperiode sowie für die Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors anhand der Malmquist-Methode für die dritte und vierte Regulierungsperiode versendet haben.
Auf Grundlage von § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 13 EnWG stellt die Beschlusskammer folgende Daten zur Verfügung:
BK4-21-063_Malmquist_Daten (xlsx / 243 KB)
BK4-21-063
Stand: 01.09.2022