BK4-21-062 Beschlusskammer 4
Freistellung Netzentgelte

EnWG; § 118 Abs. 6
Veröffentlichung eines Antrages der EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, hat mit Schreiben vom 29.06.2021 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Säckingen beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-21/062 geführt.

BK4-21/062

Beschluss

Stand: 13.10.2021

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